User-Lizenzen gesucht

  • Hallo,
    Erklärung Teil 2:
    - Intercom Nachrichten sind über die Startlizenzen nie versendet worden, die Kommunikation lief immer über den Fachhändler
    - Was sagen die Tobit Lizenzbedingungen? Völlig egal, da diese erst nach dem Kauf mitgeteilt werden.
    Quelle:


    Viele Grüße
    Jens Osterwohldt

    Spezialist bei David Problemen, oder bei der Migration zu Kerio Connect (ebenfalls von AVM KEN! 4).

  • Das ist im Handelsgeschäft mit einem Verbraucher zutreffend, da die Bestimmungen des BGB nicht eingeschränkt werden können.


    Beim Handelsvorgang mit gewerblichen Kunden, Unternehmen und Behörden gilt aber das Handelsgesetzbuch.
    Vor Nutzung einer Software angezeigte und per Mausklick bestätigte Lizenzbedingungen werden für diese Geschäftspartner wohl uneingeschränkte Gültigkeit haben.
    Den Nachweis zu führen, ob oder ob nicht, ist Sache von Juristen. Dafür werden die bezahlt.


    Wikipedia als Quelle ist sehr mit Vorsicht zu genießen. Diesem Online-Lexikon fehlt der normative Charakter: Was da steht, das muss nicht stimmen.
    So, nun sollte es aber wirklich genügen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Arno ()

  • Hallo,
    Auch hier gilt wieder: Wie leben in Deutschland, und hier gibt es keine Regel ohne Ausnahme.
    Kleine Inhaber geführte und nicht im Handelsregister eingetragene Firmen, auch Einzelfirma genannt, unterliegen nicht dem HGB, sondern dem BGB.
    Quelle: )
    Im Absatz "Unternehmen bzw. Geschäftsbezeichnung"


    Viele Grüße
    Jens Osterwohldt

    Spezialist bei David Problemen, oder bei der Migration zu Kerio Connect (ebenfalls von AVM KEN! 4).

    2 Mal editiert, zuletzt von Jens Osterwohldt ()

  • Und auch dabei ist wieder Vorsicht angesagt:
    Der Begriff Einzelfirma taucht zwar in Sprachgebrauch und Literatur auf. Er führt aber zu Verwirrung, da er nur in der Schweiz wirklich gängig ist. Die deutsche Einzelfirma ist in Gablers Wirtschaftslexikon recht verständlich definiert: Die Einzelfirma ist also eine Handelsgesellschaft, und sie müsste normalerweise mit einer HRB-Eintragung gegründet sein. Ist sie das nicht, dann löst die Begegnung mit ihr Stirnrunzeln aus.


    Gängiger und verständlicher sind die Bezeichnungen Gewerbetreibende, Freiberufler, Einzelunternehmer und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ein Auftritt als FIRMA setzt einen HRB-Eintrag oder eine dem entsprechende Registrierung bei einer anderen europäischen Behörde voraus. Ein Gewerbetreibender OHNE amtlich eingetragene Firmierung muss im Geschäftsverkehr den Zunamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen angeben. Soweit dazu.


    Einzelunternehmer sind in ihrer unternehmerischen Tätigkeit keine Verbraucher gemäß §13 BGB. Egal ob firmierend oder nicht.


    RAe Tobias Kunze und Max Lion Keller aus München haben sich der Definition des Verbrauchers - vor allem unter dem Gesichtspunkt des Onlinehandels - etwas gründlicher angenommen mit folgender Veröffentlichung:

    19 Mal editiert, zuletzt von Arno ()


  • Du sitzt an diesem 2 Zeiler nun schon fast 2 1/2 Stunden und korrigierst! Nichts für ungut, aber hattest Du nicht gestern gesagt, Du wolltest es gut sein lassen?


    Es ist Samstag Abend. Mach Dir ein Bier auf und lass gut sein, Arno.

  • Hallo Peter Lustig,
    ich hab mir die Zeit genommen, weil ich meinen Wissenstand aktualisieren wollte.
    Seit den Tagen, wo ich junge Akademiker (vorwiegend Architekten) auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet habe, sind einige Jahre vergangen.
    Und daher konnte es nicht schaden, mal ein paar Bücher aufzuschlagen und ein wenig Internet-Recherchen zu treiben um nachzusehen, was sich seitdem geändert hat.
    Über ein paar Zeilen lange nachzudenken - daran habe ich mich schon in meiner Aachener Studentenzeit gewöhnen müssen.


    Das Recherchieren hat mir Spaß gemacht - und jetzt wird es in der Tat Zeit für ein kühler Glas Altbier. Und das werde ich mir gleich im Alten Rathaus in Kaarst gönnen.
    Eigentlich wollte ich nach Düsseldorf in die Altstadt fahren, aber da sind um diese Zeit fast nur noch kräftig Angetrunkene unterwegs.
    Denn jetzt ist nach 11 Uhr abends, und somit wird es auch für mich Zeit, den Griffel zu werfen. Oder besser die Maus ...


  • Da wäre ich jetzt auch gerne. Geh mal in den "Urigen" und trink einen für mich mit 8|

  • Irgendwie scheint mir, ich sollte beim Ändern schneller tippen. Sonst steht die Antwort schon, bevor ich meine Textänderung fertig habe,


    Düsseldorfer Altstadt ist auch nächste Woche verschoben. War mir schon zu spät, wird ab Mitternacht ungemütlich.
    Ins Ürige gehe nicht so gerne, das Bier schmeckt mir nicht. Aber immerhin haben die Klasse Mettbrötchen.
    Besser finde ich den Geschmack vom Alt im Füchschen. Das ist der Ratinger Straße.


    OHA, war das jetzt OT? Naja, ich schätz mal, dem Bildschirm wird's egal sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Arno ()

  • Hallo,

    Einzelunternehmer sind in ihrer unternehmerischen Tätigkeit keine Verbraucher gemäß §13 BGB. Egal ob firmierend oder nicht.


    Der Passus war mir nicht bekannt, und widerlegt die mir erteilte Auskunft. Ich werde das daher nochmal prüfen lassen.
    Aber ob nun HGB oder BGB ist immer noch fraglich, ob Bedingungen die beim Kauf nicht vereinbart waren, den Kunden nachträglich aufgedrückt werden können.
    In de Regel sind es ja eher Regelungen, die den Kunden einschränken. Auch das werde ich prüfen lassen.


    Viele Grüße
    Jens Osterwohldt

    Spezialist bei David Problemen, oder bei der Migration zu Kerio Connect (ebenfalls von AVM KEN! 4).


  • Nun ja, so genau habe ich mich mit dem Thema noch nicht befasst, aber diese Entscheidung kann eigentlich nur für alle oder keinen gelten. Es der einen Firma zu gestatten und einer Dritten zu untersagen ist langfristig nicht durchsetzbar. Das wäre genauso, als wenn man selektieren würde, wer Auto fahren darf und wer nicht.

    So ist es aber. Es kommt immer auf die entsprechenden Hintergründe und Umstände an. Microsoft hatte einem Partner den Gebrauchtverkauf zugesagt, dann hat dieser Lizenzen weiterverkauft, worauf MS ihn verklagt hat. Die Klage hat der Händler natürlich gewonnen. Das waren also besondere Umstände. Wie es in dem aktuellen Fall aussieht weiß ich nicht.
    Und ich weiß nicht, wie es bei dir war, aber ich habe in meinem 17. Lebensjahr eine recht teure Ausbildung gemacht, mit abschließender Prüfung, in der entschieden wurde, ob ich Auto fahren darf, oder nicht ;)
    Autovergleiche hinken immer etwas, aber das passt gut zu der Einzelfallentscheidung.
    Das wollte ich noch loswerden...

  • Und ich weiß nicht, wie es bei dir war, aber ich habe in meinem 17. Lebensjahr eine recht teure Ausbildung gemacht, mit abschließender Prüfung, in der entschieden wurde, ob ich Auto fahren darf, oder nicht ;)
    Autovergleiche hinken immer etwas, aber das passt gut zu der Einzelfallentscheidung.
    Das wollte ich noch loswerden...


    Ganz tief im Inneren weiß Du glaube ich so gut wie ich, dass ich das so nicht gemeint habe :rolleyes:


    Jeder körperlich halbwegs gesunde Mensch wird zur Prüfung zugelassen und es findet vorab
    keine Selektion nach Haar- oder Augenfarbe statt. So habe ich das natürlich gemeint :D

  • Ich finde die Diskusion ja nett, und hätte da eine provokante Frage - wie ist es mit dem VERSCHENKEN von nicht gebrauchten Lizenzen??? Und es muss ja nicht eine Start Lizenz sein? Was also haltet Ihr davon dem armen Kerl der noch Lizenzen braucht einfach eine nichtgebrauchte zu schenken - auch verleihen ist ja wohl möglich, sofern man die Lizenz nicht selbst benutzt? Als Alternative ist dann noch vermieten, denn dann bleibt der Vermieter ja Besitzer? Also wer vermietet eine Lizenz? :D


    Oder gibt es mit diesen Vorschlägen auch höcht RICHTERLICHE BEDENKEN :P ?


    baer

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