Beispiel ich ziehe meine Bewerbung zurück:
Nach den Vorgaben des Art. 17 DSGVO sind die personenbezogenen Daten der Bewerber, die ihre Bewerbung zurückziehen, unverzüglich zu löschen. Der ursprüngliche Zweck zur Verarbeitung – die Teilnahme am Bewerbungsverfahren – ist schließlich mit dem Rückzug der Bewerbung entfallen.
Einzige Möglichkeit ist dann unter Berücksichtigung aller gesetzlicher Vorgaben z.B. in Anwesenheit der Betroffenen und des Betriebsrates, Geschäftsführers und Zeugen die Daten aus dem Archiv zu löschen. Was übrigens jede dieser Anwendungen kann. Hier werden dann die Daten an sich gelöscht und ein Vermerk inkl. Kommentar erstellt damit nachvollzogen werden kann was warum gelöscht wurde.
Blöd ist nur das die ganzen Daten auch in der Datensicherung vorhanden sind und das wird deutlich schwieriger